MBA Studiengebühren

Die Studiengebühren für den MBA Studiengang mit Spezialisierung im Service Management betragen € 5.000,00 pro Semester, bei Absolvierung des Programms in der Regelstudienzeit
(4 Semester). Eine Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinaus ist vertragsgemäß nicht vorgesehen. Eine Verlängerung kann nur in Ausnahmefällen und im Rahmen von Kulanzregelungen gewährt werden.

Bei der Bewerbung um die Zulassung ist einmalig eine Zulassungsgebühr von € 280,00 zu entrichten. Während einer Beurlaubung fällt je Semester eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
€ 200,00 an.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Studiengebühren vom Unternehmen der/des Bewerberin/Bewerbers ganz oder teilweise übernommen werden. Sofern Bewerber die Absicht haben das Studium zu finanzieren, stellen wir seitens der ISS gern den Kontakt zu einer finanzierenden Bank her.

Die ISS kooperiert als staatlich anerkannte Hochschule mit der Deutschen Bank AG. Weitere Informationen finden Sie hier: www.deutsche-bank.de/studentenbanking
Hinsichtlich Rücktritt und Kündigung gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen im Studienvertrag.

MBA-Studium mit Praxiskooperation

Für Studieninteressierte, die sich aktuell nicht in einem Arbeitsverhältnis befinden, bietet die ISS bei geeigneter beruflicher und persönlicher Qualifikation die Möglichkeit, außerhalb der Studienphasen in einem Unternehmen tätig zu werden. Im Rahmen des Studiums mit MBA-Unternehmenskooperation übernimmt der/die Studierende hierbei eine zeitlich befristete Projekttätigkeit (Praxisphase) im Bereich des Service Management.

Die Praxistätigkeit bietet eine gute Ergänzung des theoretischen MBA-Studiums. Lernen Sie in ihren Branchen im Service führende Unternehmen/Organisationen kennen!

Eine Übersicht der PraxisPartner der ISS finden Sie hier.

Steuerliche Abzugsfähigkeit der Studiengebühren

Aufwändungen zur Vorbereitung auf staatliche Prüfungen oder zur beruflichen Fortbildung sind steuerlich abzugsfähig, wenn sie als Werbungskosten oder Ausbildungskosten anzusehen sind. Dazu gehören Teilnehmergebühren, Fachbücher, Fachzeitschriften, Schreibmaterial, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Unterbringungskosten usw.

Werbungskosten liegen vor, wenn der Arbeitnehmer sich in einem bereits ausgeübten Beruf fortbildet. Die Ausgaben sind als Webungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen und unbeschränkt in der anfallenden Höhe abzugsfähig. Diese Regelung gilt generell für ein Zweit- oder Aufbaustudium.

Ausbildungskosten liegen vor, wenn beim Arbeitnehmer Aufwendungen anfallen, die ihm für die erste Ausbildung oder eine Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf entstehen. Diese Aufwendungen sind im Fall eines erstmaligen Studiums als Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig bis zu einer Höhe von € 4.000,00 pro Jahr beschränkt. Die ISS sendet Ihnen jährlich eine Bescheinigung über die Höhe der gezahlten Studiengebühr zu, die Sie Ihrem Finanzamt vorlegen können.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern und jederzeit zur Verfügung:

  • Bitte nutzen Sie diese E-Mail Adresse oder
  • rufen Sie uns unter Tel. +49 (0)40 536 991 -55 an.

Nähere Informationen
Beate Buchholz
Referentin Studienberatung
ISS International Business
School of Service Management
Tel.: +49 (0)40 536 991 -32
E–Mail: buchholz@iss-hamburg.de
Prof. Dr. Tilo Böhmann
Studiendekan MBA Service Management
ISS International Business
School of Service Management
Tel.: +49 (0)40 536 991 -55
E–Mail: boehmann@iss-hamburg.de